ChatGPT
Der OpenAI-Sprachgenerator erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Mit ihm ist es möglich, alle nur erdenklichen Aufgaben, von Rezepten über komplexe Matheaufgaben bis anwaltliche Gutachten, zu erledigen.
Doch wie sieht es beim Datenschutz aus?
ChatGPT speichert alle Daten, die von den Nutzern eingegeben werden müssen, um daraus Antworten zu generieren. Dazu können beispielsweise personenbezogene Daten oder andere sensible Daten gehören. Für das Training der KI, die sich zum jetzigen Stand noch in der Lernphase befindet, werden die eingespeisten Daten verwendet. Erst kürzlich wurden bei einem Ausfall der KI Zahlungsinformationen, die sowohl E-Mail-Adressen und Namen sowie die letzten vier Ziffern von Kreditkarten und das zugehörige Ablaufdatum beinhalteten, veröffentlicht.
Weiterhin ist nicht klar, wo sich die Server von OpenAI befinden. Somit ist eine Übertragung in ein nicht-europäisches Drittland nicht ausgeschlossen, sondern vielmehr aufgrund der amerikanischen Herkunft der KI vielmehr wahrscheinlich. Ob und wie OpenAI die eingegeben Daten neben den Trainingszwecken zusätzlich nutzt, ist außerdem nicht ersichtlich. Etwaige Einwilligungen für eine Datenverarbeitung werden jedenfalls nicht eingeholt.
Falls Sie ChatGPT dennoch nutzen möchten, sollte folgendes beachtet werden:
- ChatGPT sollte nur in sicheren Internetverbindungen genutzt werden.
- Personenbezogene (Unternehmens-) Daten sollten nicht der KI bereitgestellt werden.
- ChatGPT sollte nur im „Inkognito-Modus“ verwendet werden, um Daten zu anonymisieren.
Weitere Kritik
Neben datenschutzrechtlichen Bedenken gibt es weitere Kritik an ChatGPT. Sie wird von Cyberkriminellen genutzt, um Fake News oder auch irreführende Inhalte zu verbreiten, da das Tool zwischen Wahrheit und Fiktion nicht differenzieren kann. Weil ChatGPT aus allen eingespeisten Daten immer weiter lernt, kann es dazu kommen, dass die generierten Antworten Diskriminierungen oder sogar illegale Äußerungen enthält.
In Italien wurde ChatGPT aufgrund der erläuterten Problematiken bereits verboten. In Deutschland schließt der Bundesdatenschutzbeauftragte ein Verbot ebenfalls nicht aus.